Lieferbedingungen

Diese Seite fasst unsere wichtigsten Lieferbedingungen für gewerbliche Kunden zusammen – ergänzend zu den ausführlichen Regelungen in unseren AGB. Verbindlich für jede Bestellung sind ausschließlich die AGB; die hier dargestellten Eckpunkte dienen Ihrer schnellen Orientierung.

B2B-Lieferant: Strong Magnets GmbH liefert ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

AGB im Detail
DAP
Incoterms 2020 Standard
12 Mon.
Gewährleistung B2B
7 Tage
Rügefrist § 377 HGB
1 Stk.
Mindestbestellmenge

Bestellung & Auftragsbestätigung

Bestellungen können über unseren Online-Shop, per E-Mail an info@strong-magnets.eu oder telefonisch erteilt werden. Mit Eingang Ihrer Bestellung senden wir Ihnen eine automatische Bestelleingangsbestätigung. Diese ist noch keine Annahme Ihres Auftrags – der Kaufvertrag kommt erst mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder dem Versand der Ware zustande.

Bei Sonderanfertigungen ist die Auftragsbestätigung verbindlich, sobald sie von Ihnen schriftlich gegengezeichnet wurde.

Lieferzeiten & Liefertermine

Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin schriftlich vereinbart wurde. Standard-Lagerware versenden wir innerhalb von 1 Werktag, die Lieferzeit innerhalb Deutschlands beträgt 1–3 Werktage.

Bei Sonderanfertigungen, Vorbestellungen oder konfigurierten Magnetsystemen geben wir die voraussichtliche Lieferzeit im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung an. Üblich sind 2–6 Wochen je nach Komplexität, Stückzahl und Rohstoffverfügbarkeit.

Bei Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Transportstörungen, Pandemie, Krieg) verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir informieren Sie unverzüglich über Verzögerungen.

Gefahrübergang

Bei Versendung geht die Gefahr nach § 447 BGB mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die zur Ausführung der Versendung sonst bestimmte Person auf den Käufer über – auch wenn wir die Versandkosten tragen. Lieferungen erfolgen standardmäßig nach DAP (Delivered at Place) gemäß Incoterms 2020.

Wareneingangskontrolle & Rügepflicht (§ 377 HGB)

Als Geschäftskunde sind Sie nach § 377 HGB verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, äußere Beschaffenheit und offensichtliche Mängel zu prüfen. Erkannte oder erkennbare Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.

Mängelanzeigen richten Sie bitte mit Auftragsnummer, Mängelbeschreibung und – wenn möglich – Foto an info@strong-magnets.eu. Bei unterlassener oder verspäteter Rüge gilt die Ware als genehmigt.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung im normalen Geschäftsbetrieb ist zulässig; die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt zur Sicherheit an uns abgetreten. Details siehe AGB § 5.

Rücksendungen

Da B2B-Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht (§§ 312g, 355 BGB nur für Verbraucher), sind Rücksendungen grundsätzlich nicht möglich – außer in folgenden Fällen:

  • Bei Mängeln: Im Rahmen der Gewährleistung (12 Monate, siehe AGB § 6).
  • Bei Falschlieferung: Bitte rügen Sie unverzüglich nach Erhalt.
  • Freiwillige Kulanz: Auf Anfrage nehmen wir ungebrauchte Lagerware in Originalverpackung innerhalb von 14 Tagen zurück (15 % Bearbeitungspauschale; ausgeschlossen: Sonderanfertigungen).

Details und Rücksendeadresse siehe Widerrufsbelehrung.

Exportkontrolle

Bestimmte Hochleistungsmagnete – insbesondere SmCo- und NdFeB-Magnete mit hohen Energiedichten – können unter die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 fallen. Bei Lieferungen in Drittländer prüfen wir die Exportkontrollvorschriften. Sie sichern uns zu, gelieferte Magnete nicht für nukleare, biologische, chemische oder militärische Zwecke zu verwenden und keine Wiederausfuhr in Embargo-Länder vorzunehmen.

Incoterms 2020 – Übersicht

Unsere Standardlieferung erfolgt nach DAP (Delivered at Place): Wir tragen Transportkosten und Risiko bis zur Lieferadresse, Sie übernehmen die Einfuhrabwicklung und ggf. Zollabgaben. Andere Incoterms (EXW, FCA, CPT, DDP) sind auf Anfrage möglich.

IncotermBedeutungKosten/Risiko Verkäufer
EXWEx Works / Ab Werk MettmannBis Werkstor
FCAFree CarrierBis Übergabe an Frachtführer
DAP*Delivered at Place (Lieferadresse)Bis Lieferadresse, ohne Einfuhr
DDPDelivered Duty PaidBis Lieferadresse inkl. Zoll/EUSt

* Standard bei Strong Magnets GmbH, sofern nicht anders vereinbart.

Häufige Fragen zu Lieferbedingungen

Gibt es eine Mindestbestellmenge?

Lagerware bestellen Sie ab 1 Stück. Bei Sonderanfertigungen gelten projektabhängige Mindestmengen (typisch 50–500 Stück), die wir mit Ihnen im Angebot abstimmen.

Liefern Sie auch an Privatpersonen?

Nein. Wir sind ein reiner B2B-Anbieter und liefern ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen und öffentliche Einrichtungen. Bei Bestellungen geben Sie bitte Firmenname und USt-IdNr. an.

Was passiert bei höherer Gewalt?

Bei Ereignissen außerhalb unserer Kontrolle (Streik, Lockdown, Lieferkettenausfälle, Rohstoffknappheit etc.) verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wir informieren Sie unverzüglich. Beide Parteien können bei länger andauernder Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten – ohne Schadensersatzansprüche.

Sind Teillieferungen zulässig?

Ja, sofern für Sie zumutbar. Bei Teillieferungen entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten – wir tragen den Mehraufwand.

Bieten Sie Rahmenverträge an?

Ja. Bei wiederkehrendem Bedarf erstellen wir gerne Rahmenvereinbarungen mit individuellen Konditionen, Lieferplänen und Preisgarantien. Sprechen Sie uns über /kontakt an.

Individuelle Lieferbedingungen erforderlich?

Für Großkunden, OEM-Partner und projektgebundene Lieferungen erarbeiten wir maßgeschneiderte Konditionen – inkl. JIT-Belieferung, Konsignationslager und QS-Vereinbarungen.